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Seit 2 Jahren wohnen wir in einer Genossenschaftswohnung. Seit dem Einzug wurde uns die Gastherme defekt übergeben. Aller 4 Wochen wurde Wasser aufgefüllt, weil es weg lief. Dann...
09.04.2016
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Beschreibung Vermieter/Hausverwaltung
Seit 2 Jahren wohnen wir in einer Genossenschaftswohnung. Seit dem Einzug wurde uns die Gastherme defekt übergeben. Aller4 Wochen wurde Wasser aufgefüllt, weil es weg lief. Dann wurde uns vom Vorstandsvorsitzenden auf dem Smartphone gezeigt, dass außer der Emaille Hülle alles neu sei in der fast 20 Jahre alten Therme. Dann wurde ca. 1 1/2Jahre später der Wärmetauscher gewechselt. "War nicht alles neu, laut Vermieter??? Und dann lief das Wasser wieder so weg, dass alle 6 - 8 Wochen Wasser aufgefüllt werden muss. Jetzt ist die Heizung und Warmwasser weg.
Fakt ist alle Gasheizungen haben hier keine Zuluftmöglichkeit, keine Frischluftzufuhr, und bei Betrieb vom Warmwasser für das Baden, den Betrieb der Gasheizung im Bad und im Wohnzimmer erstickt die Gasheizung (Störlampe und Brennersperrzeit läuft, wird angezeigt...) Baden kann man - nur Fenster auf, heißes Wasser rein...Gasheizung abschalten im Wohnzimmer...für das Bad wirkungslos...Baden in Kalten und fertig! Viele haben sich inzwischen mit einer E.-heizung ausgeholfen. Das verstößt gegen die Vermieterbereitstellung einer voll funktionsfähigen Heizung und dies über Jahre. Da wir im Sommer eingezogen sind, haben wir den Missstand erst später gemerkt.
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